München/Hof - Gerhard Rödel muss eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro wegen unsportlichen Verhaltens und Amtspflichtverletzung zahlen. Das stand bereits fest. Nun hat das Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) nach der rechtskräftigen Verurteilung Rödels die Begründung für seine Entscheidung vorgelegt. Das VSG hatte - wie berichtet - den Obmann der Schiedsrichtergruppe Hof zwar schuldig gesprochen. Genaue Gründe hatten die Sportrichter jedoch zunächst nicht genannt.