Hof – Wegen Ausschreitungen wurde ein 20 Jahre alter Hofer Fußballan-Fan am Dienstag von dem Jugendschöffengericht zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zu einer dreijährigen Bewährung, verurteilt. Mit diesem Schuldspruch blieb das Gericht noch unter der Forderungen der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und drei Monate forderte. Der junge Mann wurde wegen schweren Landfriedensbruchs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit zwei Mal versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Im Nürnberger Grundig-Stadion war es im September 2014 nach der Partie gegen den 1. FC Kaiserslautern zu den schwersten Krawallen seit Jahren gekommen, bei dem auch zehn Polizeibeamte verletzt wurden. Als Angehöriger einer der beiden Ultra-Fangruppierungen gestand der Angeklagte, damals mit Getränkekisten auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Aus einer Gruppe von etwa 50 gewalttätigen und teils vermummten Hooligans heraus konnte die Polizei auch den Angeklagten ermitteln.

Der Auszubildende schilderte während der Verhandlungen, dass die Ultra-Fans trotz des 3:2-Siegs des Clubs auf die Kaiserslauterer Ultras losgehen wollten. Der Polizei war es aber gelungen, die gewalttätigen Gruppen voneinander fernzuhalten. Daher richtete sich die Aggression der Nürnberger Ultras gegen die Polizeibeamten als „Prellbock“, fasste Staatsanwalt Clemens Haseloff zusammen.

Bei der Urteilsbegründung berücksichtigte das Gericht das Geständnis und die gezeigte Reue. Ebenfalls hob der Richter aber hervor, dass es sich bei dem Verurteilten um einen Wiederholungstäter handele, der zwischen zwei zu verbüßenden Freizeitarresten wegen eines früheren Vergehens als Hooligan, erneut straffällig geworden sei.
Das Gericht verhängte als weitere Bewährungsauflage ein zweijähriges bundesweites Stadionverbot für die erste und zweite Fußball-Bundesliga.