Regensburg - Die Staatsanwaltschaft Regensburg begründet ihren Wiederaufnahmeantrag im Fall Mollath auch mit Zweifeln an der Aussage von Gustl Mollaths Ex-Frau vor Gericht. Neue Tatsachen seien geeignet, die Glaubwürdigkeit der Zeugin im Prozess gegen Mollath im Jahr 2006 zu erschüttern, heißt es im Wiederaufnahmeantrag. Auch habe sich das seinerzeitige Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth auf verfälschte Urkunden gestützt. Zudem lasse der 2011 aufgetauchte Revisionsbericht der HypoVereinsbank den Fall in neuem Licht erscheinen.