HOF - Das Verbands-Sportgericht berücksichtigte in seinem Urteil die Feststellung des Landgerichts Hof, dass der Becherwurf nach Spielende niemanden getroffen hat und niemand zu Schaden gekommen ist. Weiterhin wurden auch die nach dem Spiel gegen den FC Ingolstadt II durch die SpVgg Bayern Hof wesentlich erweiterten und wirksamen Sicherheitsmaßnahmen zugunsten des Vereins gewürdigt. Außerdem wirkte sich strafmildernd aus, dass der Becherwerfer sofort identifiziert und mit einem Stadionverbot belegt wurde.
„Es ist gut, dass der Fall sportgerichtlich nun noch vor dem letzten Spieltag zum Abschluss gekommen ist. Alle Vereine wissen jetzt, woran sie sind. Das war das erklärte Ziel des Antrags vom Dienstag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Eine Verzögerung dieser Entscheidung auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Spieltag wäre nicht vertretbar gewesen. Deshalb hat das Sportgericht trotz der für Freitagabend geplanten, aber von Hof abgelehnten mündlichen Verhandlung im schriftlichen Verfahren entschieden“, erklärt BFV-Vizepräsident Reinhold Baier.

Alle Bayernliga-Vereine wurden noch am Freitagabend unmittelbar nach der Sitzung des Verbands-Sportgerichts über die Entscheidung informiert.

Damit ist der Punktabzug für die SpVgg Bayern Hof definitiv vom Tisch; auch das Landgericht Hof kann die Akten schließen. B. N.