Karlsruhe - Spricht ein Museum ein Fotografierverbot aus, dürfen Besucher keine eigenen Bilder von Gemälden aufnehmen und diese ins Internet stellen. Das hat der BGH am Donnerstag in einem Fall aus Mannheim entschieden. Ein Mann hatte im Jahr 2007 Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum fotografiert sowie Fotos aus einem Katalog gescannt und alles bei Wikipedia hochgeladen. (Az.: I ZR 104/17)
Kunst und Kultur BGH: Keine Veröffentlichung von Bildern aus Museum bei Foto-Verbot
Redaktion 20.12.2018 - 15:19 Uhr