Wunsiedel - Über wichtige Änderungen im Sozialrecht ab 2019 informiert der VdK-Kreisvorsitzende Konrad Scharnagl. Das Rentenversicherungs- und Stabilisierungsgesetz tritt zum 1. Januar in Kraft. Der Beitragssatz, der derzeit bei 18,6 Prozent liegt, soll bis 2025 auf maximal 20 Prozent steigen. Das Rentenniveau soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Mütter erhalten für vor 1992 geborene Kinder auf ihrem Rentenkonto ab Januar zusätzlich einen halben Rentenpunkt anerkannt. Für Bestandsrentnerinnen erfolge die Auszahlung ab März, rückwirkend zum 1. Januar. Für Neurenten wird die erweiterte Mütterrente gleich mit ausbezahlt. Die Aufstockung um einen halben Entgeltpunkt führt aktuell zu einer monatlichen Rentenerhöhung pro vor 1992 geborenem Kind von 16,02 Euro im Westen und 15,35 Euro im Osten Deutschlands. Zirka sieben Millionen Mütter werden von dieser Regelung profitieren.