Selb - Wer in Bayern stirbt, muss sich gemäß der Sargpflicht in einem Sarg bestatten oder einäschern lassen. Das könnte sich bald ändern. Denn kürzlich hat der Landtag wieder über eine Lockerung des bayerischen Bestattungsgesetzes diskutiert. Für Günter Reul, Geschäftsführer der Bestattungsanstalt Selb, wäre die Abschaffung eine "Entscheidung am grünen Tisch".