Hof/Landkreis - Im Sommer herrscht oft erhöhte Waldbrandgefahr. Aber auch an trockenen Herbsttagen wie gegen Ende des vergangenen Jahres. Das hinderte einen Rentner aus dem Landkreis nicht daran, ein Feuer auf einem Waldgrundstück zu legen. Nun musste er sich wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Brandgefahr vor dem Amtsgericht verantworten. Gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 875 Euro hatte er Einspruch eingelegt. Der Schuss ging nach hinten los: 40 Tagessätze zu je 40 Euro, das sind genau 1000 Euro, lautete nach einer hitzigen Debatte im Gerichtssaal das Urteil gegen den uneinsichtigen Angeklagten.