München - Hintergrund der Debatte ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) in München. Das oberste deutsche Finanzgericht hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Frage angerufen, ob das auch in Bayern von Kommunen praktizierte Modell des steuerlichen Querverbunds mit EU-Beihilferecht vereinbar ist.