Das teilt das Gericht, das auch für den Landkreis Kulmbach zuständig ist, jetzt mit. Verhandlungen gibt es derzeit nur in dringenden Ausnahmefällen. Das Gericht unterstützt, wie es in der Mitteilung heißt, damit die Bemühungen um eine Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus. Gleichzeitig diene die Maßnahme auch dem Schutz der Verfahrensbeteiligten sowie aller Mitarbeiter und somit der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Bayern. Zugleich folge das Gericht der Empfehlung der Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Auch von nicht zwingend erforderlichen Besuchen sollten die Bürger absehen. Der Besuch von öffentlichen mündlichen Verhandlungen, die aus unabweisbaren Gründen ausnahmsweise durchgeführt werden, bleibe möglich. Die Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bleibe gewährleistet. red