München - Ein Jahr nach der Annahme des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" durch den Landtag hat das Umweltministerium die konkreten Vorgaben für die geforderte Biotopkartierung vorgelegt. Anders als ursprünglich geplant gibt es kein vorgeschaltetes "Schlichtungsverfahren", in dem betroffene Grundstückseigentümer ihre Bedenken gegen die Kartierung hätten vorbringen können, sondern die Möglichkeit einer anschließenden Überprüfung des Ergebnisses. Das teilte eine Vertreterin des Ministeriums im Umweltausschuss des Landtags mit.