Bad Steben - Zwei Monate nach einer vorzeitigen Haftentlassung wegen Betrugs - die Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt - ist ein 50-jähriger verheirateteter Familienvater aus Bad Steben wieder straffällig geworden. Erneut mit einem Betrugsfall. Seit 2004 hat er acht Straftaten begangen, darunter sechs Betrugsfälle mit mehrmonatigen Haftstrafen. Drei Monate der jüngsten 16-monatigen Freiheitsstrafe wurden ihm vorzeitig im Juni 2019 auf Bewährung erlassen. Nun wurde er rückfällig.