Zur weiteren Erklärung teilt die Behörde mit: "Bundesregierung und Bayerische Staatsregierung haben ein grundsätzliches Verbot für Großveranstaltungen verfügt. Jedoch können für einzelne Veranstaltungen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Vor diesem Hintergrund legte der Veranstalter des Streetfood-Festivals zusammen mit seinem Antrag auf Ausnahmegenehmigung ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept vor. Das Landratsamt Kulmbach hat zusammen mit dem Staatlichen Gesundheitsamt mit hoher Sorgfalt dieses Schutz- und Hygienekonzept gewürdigt. Gemeinsam kam man überein, dass bei Beachtung strenger Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen das "Streetfood-Festival" aus infektionsschutzrechtlicher Sicht durchgeführt werden kann, sofern eben die erforderliche Gestattung der Stadt vorliegt." Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich, das betont ein Sprecher des Landratsamts, insofern ausschließlich auf den Geltungsbereich der Bayerischen Infektionsschutzregelungen und sei ausdrücklich vorbehaltlich der gaststätten- und sondernutzungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Kulmbach ergangen. Die Stadt sei es, der letztendlich die Genehmigung obliege.
In der infektionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung sind zahlreiche Schutzmaßnahmen festgelegt worden:
Die Einzäunung des Veranstaltungsgeländes wurde vorgegeben
Alle Besucher müssten zum Zwecke der Kontaktverfolgung, wie das auch in der Gastronomie üblich ist, namentlich erfasst werden.
Die Besucherzahl auf eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche begrenzt. Das, sagt das Amt, sei auch im Einzelhandel derzeit so üblich.
Außerdem wurde ein e Maskenpflicht verhängt, auf dem Gelände hätten sich die Besucher nur in einer Einbahnstraßenregelung bewegen dürfen. Die Abstandsregeln hätten eingehalten werden müssen.
"Durch diese Auflagen wird vor allem gewährleistet, dass der Kreis der Gäste überschaubar bleibt und eine Nachverfolgung von etwaigen Kontaktpersonen möglich ist", betonen die Juristen aus dem Landratsamt. Gedränge an den Ständen, wie man das aus früheren Zeiten von dieser Veranstaltung kennt, habe durch diese Anordnungen vermieden werden sollen.
Vor diesem Hintergrund seien Vergleiche mit Bierwoche, Altstadtfest, Abiturfeiern, Theateraufführungen, Kerwas und Konzerten, wie sie im Stadtrat gezogen wurden fragwürdig, meint das Amt. "Dies deshalb, da Veranstaltungen wie Abiturfeiern, Theater und Konzerte unter Beachtung der Hygienekonzepte stattfinden können. Zum anderen zeichnen sich Veranstaltungen wie Bierwoche, Altstadtfest und Kerwas dadurch aus, dass der Teilnehmerkreis nicht beschränkt werden kann und keine Kontaktverfolgung möglich ist."
Es liege im Interesse vieler, Veranstaltungen, ob groß oder klein, ob kulturell oder privat, wieder durchführen zu können. "Ein Großteil der Bevölkerung strebt nach Normalität, wie wir sie aus Zeiten vor der Corona-Pandemie gekannt haben. Gleichzeitig können wir Bedenken hinsichtlich der Durchführung einer Veranstaltung wie dem ‚Streetfood-Festival‘ nachvollziehen."
Das Landratsamt habe frühzeitig eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich ausschließlich damit beschäftigt, wie die bayerischen Infektionsschutzregelungen umgesetzt werden können. Oberster Maßstab sei die Gewährleistung eines größtmöglichen Infektionsschutzes. "Die Entwicklung der Infektionszahlen im Landkreis Kulmbach belegt, dass diese Vorgehensweise zielführend war." mbu