Wenig später wurde dann auch der kritische Wert von 50 überschritten. Das Besuchsverbot gilt ab Mittwoch, den 16. September, und ist vorläufig befristet bis einschließlich Mittwoch, 30. September, teilt Klinikums-Geschäftsführerin Brigitte Angermann mit. Sie betont: „Das Besuchsverbot dient ausschließlich dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern und soll helfen, mögliche Infektionswege weiter zu minimieren.“ Sofern ein berechtigtes Interesse besteht, seien Ausnahmen vom Besuchsverbot möglich. Dies gelte insbesondere bei Kindern, in Notfallsituationen, bei palliativen Patienten oder in der Versorgung von Sterbenden. Eine weitere Ausnahme gebe es für werdende Väter, die zur Geburt und zum weiteren Verbleiben bei der Mutter zugelassen sind.