So hat am Dienstag Baudirektor Stephan Gleim im Bauausschuss des Hofer Stadtrats auf eine Anfrage geantwortet, die SPD-Stadträtin Andrea Hering in der Sitzung zuvor gestellt hatte. Gleim hatte sich dafür in die rechtlichen Grundlagen eingelesen: Genehmigt worden sei der Lift bei seiner Aufstellung 2013 unter anderem nach den Vorgaben des bayerischen Baurechts, des Eisen- und Seilbahngesetzes und des Wasserrechts (für die Schneekanonen). "Ursprünglich war die Anlage von Dezember bis Ende März genehmigt, inklusive eines regelmäßigen Rückbaus", erläuterte er. Doch habe der Hofer Ferienausschuss im Jahr 2014 diese Baugenehmigung erweitert, sodass die Anlage nun ganzjährig dort stehen darf. "Ohne besondere Gründe sehe ich keine Möglichkeit für einen Rückbau", betonte Gleim.
Hof Hofer Skilift ist nicht wegzukriegen
Redaktion 12.11.2020 - 00:00 Uhr