Hof - Der Zoll warnt vor bösen Überraschungen, die jeden treffen können, der im Internet drauflos bestellt. So wird mit dem "Black Friday" Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet. Bestellungen per Internet sind einfach, der Lieferant meist nur ein paar Klicks entfernt. Was viele Online-Käufer dabei aber nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren wie Alkohol kann es sogar sein, dass noch Verbrauchsteuern fällig werden