Hof Wenn das Schnäppchen teuer wird

Wer im Internet Waren aus einem Nicht-EU-Land bestellt, hat oft nicht die Rechnung mit dem Zoll gemacht. Der treibt die fälligen Steuern ein.

 
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Hof - Der Zoll warnt vor bösen Überraschungen, die jeden treffen können, der im Internet drauflos bestellt. So wird mit dem "Black Friday" Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet. Bestellungen per Internet sind einfach, der Lieferant meist nur ein paar Klicks entfernt. Was viele Online-Käufer dabei aber nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren wie Alkohol kann es sogar sein, dass noch Verbrauchsteuern fällig werden

Für Postsendungen aus einem Drittland gilt Folgendes:

Warenwert bis 22 Euro: Es fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Verbrauchssteuern, zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, sind zu zahlen.

Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.

Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Info-Kärtchen der Post in seinem Briefkasten, auf dem nicht nur das Zollamt angegeben ist, in dem die Sendung innerhalb von sieben Tagen abgeholt werden muss, sondern auch, welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind. Seit Februar 2020 müssen Postsendungen aber nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Aufgrund der Pandemie kann die Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere persönliche Kontakte zu vermeiden.

Neben einer möglichen Verzollung der Ware sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote oder Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll den gewerblichen Rechtsschutz und die Produktsicherheit zum Schutz der Verbraucher.

"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich schnell als Fehlinvestition herausstellen, wenn diese gefälscht sind", sagt die Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Regierungsdirektorin Margit Brandl. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber." red

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