Berlin - Mit der ersten großen Koalition 1969 begann die Schuldenpolitik in Deutschland, mit der zweiten endet sie. Am Freitag verabschiedete nach dem Bundestag auch der Bundesrat mit der nötigen Zweidrittelmehrheit eine Grundgesetzänderung, nach der die Länder von 2020 an keine neuen Schulden mehr machen dürfen, der Bund ab 2016 jährlich nur noch 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung, etwa neun Milliarden Euro. Das hat erhebliche Konsequenzen, wie Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Interview mit unserer Zeitung erläutert.
Unsere Premium-Welt