Hof – Die entscheidende Frage dieses Prozesses vor dem Hofer Schwurgericht ist, ob das Baby, das die 33-jährige Iris S. am 5. Oktober 2006 in ihrer Wohnung in Tauperlitz zur Welt brachte, zum Zeitpunkt der Geburt gelebt hat oder nicht. Eine gültige Antwort darauf steht nach wie vor aus. Es liegt vor allem daran, dass die Angeklagte widersprüchliche Aussagen gemacht hat: Es gab schon Widersprüche bei den polizeilichen Vernehmungen, dann sagte Iris S. vor der Untersuchungsrichterin etwas anderes als bei der gegenwärtigen Hauptverhandlung, bei der sie gar erklärte, sie habe noch nicht einmal gewusst, dass sie schwanger gewesen sei, weil nichts darauf gedeutet habe.