Der von Zschäpes Vertrauens-Anwälten benannte Freiburger Psychiater Joachim Bauer sprach am Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht von einer «hoch pathologischen Dependenz» (Abhängigkeit). Zschäpe habe ihm in mehreren Gesprächen von ihrer damaligen Angst berichtet, Böhnhardt könnte sich - wie davor schon einmal - von ihr trennen.

Rechtsanwalt Mathias Grasel, einer der beiden Vertrauens-Verteidiger Zschäpes, hatte Bauer im sogenannten Selbstladeverfahren in den Prozess gebracht. Grasel sagte zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch, Bauer werde darlegen, dass bei Zschäpe eine schwere dependente Persönlichkeitsstörung vorgelegen habe. Es lägen Hinweise auf eine zumindest verminderte Schuldfähigkeit Zschäpes vor.

Der vom Oberlandesgericht bestellte Sachverständige, der Psychiater Henning Saß, hatte Zschäpe dagegen volle Schuldfähigkeit attestiert. dpa