Der 22 Jahre alte Mechatroniker im Bereich „Kältetechnik“ hatte Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz beantragt, weil er den Meistertitel anstrebt. Ein Teil der staatlichen Hilfen – sie erstrecken sich auf die Gebühren für Prüfungen und Lehrgänge – werden unabhängig vom Vermögen gewährt. Für den anderen Part, der sich auf den Lebensunterhalt bezieht – sind die wirtschaftlichen Verhältnisse relevant.
22-Jähriger vor Gericht Azubi beantragt Bafög – trotz 93.000 Euro auf dem Konto
Klaus Rössner 05.02.2024 - 12:00 Uhr