365-Euro-Ticket Was Schüler wissen müssen

red
Mit Beginn des nächsten Jahres gehört auch das Kulmbacher Land. Foto: picture alliance / dpa/Daniel Karmann

Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg akzeptiert dieses Spezialticket für jedes öffentliche Verkehrsmittel. Bis Ende Oktober haben beförderungsberechtigte Schüler Zeit, das Ticket zu beantragen. Details dazu gab nun das Landratsamt bekannt.

 
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Der Landkreis Kulmbach tritt – ebenso wie die Stadt Coburg und die Landkreise Coburg, Kronach, Hof, Tirschenreuth und Wunsiedel – zum 1. Januar 2024 dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) bei. Die Bürgerinnen und Bürger des Kulmbacher Landes profitieren dann von einem deutlich größeren Verbundgebiet sowie den damit einhergehenden einheitlichen Marketing- und Tarifsystemen. Diese beinhalten neben günstigen Tagestickets beispielsweise auch eine einheitliche App, die Möglichkeit des elektronischen „Ticketings“ oder die Nutzung des E-Tarifsystems „egon“. Ebenso erkennt der VGN bekannte Vergünstigungsangebote wie das 49- und das 29- Euro-Ticket an. Auch das ab dem 1. Januar für Schüler erhältliche 365-Euro-Ticket lässt sich innerhalb des VGN für jedes Verkehrsmittel nutzen, anders als bisher sogar unabhängig vom günstigsten Verkehrsmittel. Das Kulmbacher Landratsamt erklärt dazu nun in einer Mitteilung Einzelheiten.

Ein 365-Euro-Ticket erhalten alle beförderungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, die auf dem Schulweg öffentliche Verkehrsmittel benutzen müssen. Schüler, die ausschließlich im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs und mit dem Anrufsammeltaxi (AST) befördert werden, erhalten kein 365-Euro-Ticket, sondern ihre reguläre Berechtigungskarte, da der freigestellte Schülerverkehr kein Bestandteil des VGN-Gebietes ist. Das 365-Euro-Ticket setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, dem Verbundpass und den jeweiligen Monats-Wertmarken, die über die Schulen noch in diesem Jahr ausgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Schüler bis spätestens 27. Oktober einen Bestellschein ausfüllen und im Sekretariat der Schule abgeben. Die Schulen geben diese ans Landratsamt weiter, das die Verbundpässe und Wertmarken bestellt. Diese werden im Laufe des Dezembers in der Schule verteilt. Der Verbundpass gilt per se bis zum 15. Lebensjahr. Danach muss er mit dem Bestellschein jährlich beantragt werden.

Alle wichtigen Formulare, Hinweisblätter und Anleitungen sowie weitere Fragen und Antworten rund um das 365-Euro-Ticket sind auch unter www.landkreis-kulmbach.de zu finden.

Geht ein 365-Euro-Ticket verloren, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzfahrkarte. Zwar kann mittels Bestellschein ein neuer Verbundpass beantragt werden, die Monats-Wertmarken werden vom VGN allerdings nicht ersetzt. Das heißt, für den Rest des Monats muss bei Verlust eine Fahrkarte gekauft werden, die nicht erstattet werden kann. Empfohlen wird daher, die Wertmarken an einem sicheren Ort aufzubewahren und nur die jeweils aktuelle Monats-Wertmarken einzeln in den Verbundpass einzukleben und auszufüllen.

Bei Fragen rund um die Beantragung des Verbundpasses und der Wertmarken sowie generell zur Einführung des 365-Euro-Tickets steht das Team der Schülerbeförderung telefonisch unter 09221/707-247 oder -294 zur Verfügung.

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