A9/Münchberg Strafe bezahlt - dennoch Abschiebung

Symbolbild. Foto: Bundespolizei

Ein Georgier wendet bei Münchberg mit 530 Euro gezahlter Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe ab - dennoch erfolgt die Abschiebung in sein Heimatland.

 
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Einen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gesuchten georgischen Staatsangehörigen haben Selber Bundespolizisten vom Hofer Revier am Freitag, 10. Februar, auf der Bundesautobahn A 9, am Rasthof Münchberg, ertappt. 

Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des 41-jährigen Insassen in einem internationalen Reisebus gegen 11.30 Uhr ergab eine Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem, dass die Staatsanwaltschaft Passau mit einem Haftbefehl nach dem Mann suchen ließ. Nach einem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 530 Euro verurteilt worden, heißt es im Polizeibericht vom Montag.

Nach der Eröffnung des Haftbefehls bezahlte der seit August vergangenen Jahres gesuchte Georgier die geforderte Geldstrafe in bar und konnte damit eine sichere Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt von sich abwenden.  

Dennoch erfolgte keine unbeschwerte Weiterreise des 41-Jährigen. Aufgrund weiterer Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz wurde der Georgier zur Sicherung der Abschiebung beim zuständigen Amtsgericht Hof vorgeführt und anschließend in die Abschiebehafteinrichtung in Hof eingeliefert. 

Nachdem die Bundespolizeiinspektion Selb die erforderlichen Formalitäten geklärt hat, wird der 41-Jährige auf dem Luftweg in sein Heimatland abgeschoben, heißt es im Polizeibericht abschließend.
 

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