Ab Freitag Klinikum Kulmbach öffnet wieder für Besucher

red
Auch die Zahl der Corona-Patienten am Klinikum sinkt stetig. Foto: /Archiv

Von Freitag an können Patienten des Klinikums Kulmbach und der Fachklinik Stadtsteinach wieder Besuch erhalten. Dabei sind aber Regeln festgelegt.

 
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Kulmbach - Monatelang hat sich wie alle anderen Kliniken auch, das Kulmbacher Klinikum weitgehend abgeschottet, während die Pandemie in ihrer zweiten und dritten Welle die infektionszahlen in die Höhe getrieben hatte. Jetzt sinken die Werte. Deshalb sind, wie das Klinikum jetzt mitteilt, von Freitag an sowohl in Kulmbach auch in der Fachklinik Stadtsteinach wieder Besuche bei Patienten möglich, wenn auch noch unter strengen Bedingungen.

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten gelte es auch nach den neuesten Regelungen, einen höchstmöglichen Infektionsschutz aufrechtzuerhalten, betont Geschäftsführerin Brigitte Angermann. Weiterhin gelte es, Vorsicht walten zu lassen. „Stationär behandlungsbedürftige Patienten stellen weiterhin besonders schutzwürdige Personengruppen dar. Die Verantwortlichen am Klinikum Kulmbach bitten daher trotz der Lockerungen, Besuche weiterhin - insbesondere bei absehbar kurzen stationären Aufenthalten und unproblematischen Genesungsverläufen ¬¬- zur Sicherheit aller eher zurückhaltend zu handhaben.“

Immerhin: Besuche werden jetzt wieder zur Regel und sind nicht mehr an strenge Ausnahmen gebunden. Patienten können von Freitag an pro Tag einen Besucher für 30 Minuten empfangen. Die Besuchszeit am Klinikum Kulmbach ist täglich von 14 Uhr bis 17 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 13 Uhr bis 17 Uhr. In der Fachklinik Stadtsteinach ist die Besuchszeit von 14 Uhr bis 16 Uhr festgelegt.

Neu sind folgende Regelungen:

Voraussetzung für den Zutritt ist für alle Besucher ein negativer Antigen-Schnelltest (24 Stunden gültig) oder ein negativer PCR-Test (48 Stunden gültig) einer externen Abstrichstelle/Labor.

Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung sowie genesene Personen, wenn die Erkrankung mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate zurückliegt. Für einen Nachweis sind entweder ein negatives Testergebnis, das Impfbuch bzw. ein elektronischer Impfnachweis oder bei Genesenen der erste positive PCR-Test jeweils in Verbindung mit einem Lichtbildausweis am Eingang vorzulegen.

Um die Besucherströme besser lenken zu können und Wartezeiten am Haupteingang möglichst zu minimieren ist eine Anmeldung des Besuchs nötig, die am besten online über die Homepage des Klinikums (https://www.klinikum-kulmbach.de/besuchstermin-vereinbaren.html) erfolgen sollte. Über die Online-Anmeldung, die ab 48 Stunden vor einem geplanten Besuch erfolgen kann, werden der Gesundheitsstatus, Besuchstag und Zeitfenster sowie die persönlichen Daten und der Name des Patienten abgefragt. Für diejenigen, denen eine Anmeldung online nicht möglich ist, besteht von Montag bis Freitag zwischen 9 und 11 Uhr das Angebot, sich telefonisch unter 09221/98-7959 anmelden. „Wir bitten, diese Angebote vorrangig zu nutzen“, teilt das Klinikum mit. Damit entfalle die aufwendige Registrierung vor Ort. Lediglich Testergebnis beziehungsweise Impfnachweis müssen dann in Verbindung mit einem Ausweisdokument vorgezeigt werden. „Nur in Ausnahmefällen ist eine Anmeldung vor Ort möglich. Wir bitten um Verständnis, dass im Buchungssystem eine festgelegte Höchstgrenze an zeitgleichen Besuchern besteht und somit ein Wunschtermin nicht garantiert werden kann.“

Darüber hinaus sind weitere Punkte zu beachten:

•In den Kliniken müssen Besucher durchgängig eine FFP2-Maske tragen. Auch die Patienten sollten möglichst, wenn ihr Gesundheitszustand das zulässt, während des Besuchs einen Mund-Nasenschutz tragen. Die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen sind einzuhalten.

•Am Eingangsbereich stehen Desinfektionsmittel für die Hände bereit.

•Personen mit Symptomen einer Infektionserkrankung (zum Beispiel Erkältung) dürfen das Klinikum und die Fachklinik als Besucher nicht betreten.

•In speziellen Bereichen der Klinik, zum Beispiel auf den Infektionsstationen, in Infektionszimmern oder auch im Intensivbereich, bleiben weitergehende Einschränkungen des Besuchsrechts vorerst bestehen.

•Für die Begleitung Sterbender, Besuche auf der Palliativstation und auch auf der Geburtsstation gelten die bisherigen Ausnahmeregelungen.

„Es ist uns bewusst, dass diese Vielzahl von Regelungen und Vorschriften unseren Besuchern einiges abverlangt“, erklärt Geschäftsführerin Brigitte Angermann. „Wir hoffen jedoch, dass wir die Wartezeiten, die in der Vergangenheit vor allem zu Beginn der Besuchszeit aufgetreten sind, durch die neuen Regelungen verringern können und bitten alle Patienten und Besucher unseres Hauses um Verständnis, dass die nach wie vor nicht überwundene Pandemie auch weiterhin verstärkte Vorsicht erfordert.“ red

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