Voraussetzung für den Zutritt ist für alle Besucher ein negativer Antigen-Schnelltest (24 Stunden gültig) oder ein negativer PCR-Test (48 Stunden gültig) einer externen Abstrichstelle/Labor.
Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung sowie genesene Personen, wenn die Erkrankung mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate zurückliegt. Für einen Nachweis sind entweder ein negatives Testergebnis, das Impfbuch bzw. ein elektronischer Impfnachweis oder bei Genesenen der erste positive PCR-Test jeweils in Verbindung mit einem Lichtbildausweis am Eingang vorzulegen.
Um die Besucherströme besser lenken zu können und Wartezeiten am Haupteingang möglichst zu minimieren ist eine Anmeldung des Besuchs nötig, die am besten online über die Homepage des Klinikums (https://www.klinikum-kulmbach.de/besuchstermin-vereinbaren.html) erfolgen sollte. Über die Online-Anmeldung, die ab 48 Stunden vor einem geplanten Besuch erfolgen kann, werden der Gesundheitsstatus, Besuchstag und Zeitfenster sowie die persönlichen Daten und der Name des Patienten abgefragt. Für diejenigen, denen eine Anmeldung online nicht möglich ist, besteht von Montag bis Freitag zwischen 9 und 11 Uhr das Angebot, sich telefonisch unter 09221/98-7959 anmelden. „Wir bitten, diese Angebote vorrangig zu nutzen“, teilt das Klinikum mit. Damit entfalle die aufwendige Registrierung vor Ort. Lediglich Testergebnis beziehungsweise Impfnachweis müssen dann in Verbindung mit einem Ausweisdokument vorgezeigt werden. „Nur in Ausnahmefällen ist eine Anmeldung vor Ort möglich. Wir bitten um Verständnis, dass im Buchungssystem eine festgelegte Höchstgrenze an zeitgleichen Besuchern besteht und somit ein Wunschtermin nicht garantiert werden kann.“
Darüber hinaus sind weitere Punkte zu beachten:
•In den Kliniken müssen Besucher durchgängig eine FFP2-Maske tragen. Auch die Patienten sollten möglichst, wenn ihr Gesundheitszustand das zulässt, während des Besuchs einen Mund-Nasenschutz tragen. Die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen sind einzuhalten.
•Am Eingangsbereich stehen Desinfektionsmittel für die Hände bereit.
•Personen mit Symptomen einer Infektionserkrankung (zum Beispiel Erkältung) dürfen das Klinikum und die Fachklinik als Besucher nicht betreten.
•In speziellen Bereichen der Klinik, zum Beispiel auf den Infektionsstationen, in Infektionszimmern oder auch im Intensivbereich, bleiben weitergehende Einschränkungen des Besuchsrechts vorerst bestehen.
•Für die Begleitung Sterbender, Besuche auf der Palliativstation und auch auf der Geburtsstation gelten die bisherigen Ausnahmeregelungen.
„Es ist uns bewusst, dass diese Vielzahl von Regelungen und Vorschriften unseren Besuchern einiges abverlangt“, erklärt Geschäftsführerin Brigitte Angermann. „Wir hoffen jedoch, dass wir die Wartezeiten, die in der Vergangenheit vor allem zu Beginn der Besuchszeit aufgetreten sind, durch die neuen Regelungen verringern können und bitten alle Patienten und Besucher unseres Hauses um Verständnis, dass die nach wie vor nicht überwundene Pandemie auch weiterhin verstärkte Vorsicht erfordert.“ red