„Die Schulung ist auf betriebliche Testungen ausgerichtet. Sie richtet sich an Personen, die im betrieblichen Umfeld Antigen-Schnelltests vornehmen oder die Durchführung von Selbsttests durch geschultes Personal unter Beobachtung anbieten und bestätigen möchten“, erläutert Kreisgeschäftsführer Stefan Adam. „Wir wollen helfen, möglichst schnell möglichst viele Personen zu schulen, um die notwendigen Testungen in den Betrieben selbst durchführen zu können.“
Dies entlaste die öffentlichen Teststellen, betont Landrat Söllner. Der Krisenstab sei intensiv damit beschäftigt, weitere dezentrale Testmöglichkeiten zu etablieren. „Dabei sind wir aber auf Unterstützung angewiesen“, sagt Söllner. Der weitere Umfang des Testangebots hänge davon ab, ob sich zusätzliche Leistungserbringer finden. Wer Leistungserbringer ist, regelt die Coronavirus-Testverordnung des Bundes. „Neben den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und den von ihnen betriebenen Testzentren können das vom Landratsamt beauftrage Dritte sein, aber auch Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen“, erklärt Oliver Hempfling.
Wie die Verantwortlichen von Landkreis und BRK betonen, bleiben Testungen ein wesentlicher Baustein in der Pandemiebekämpfung. Nachdem zum 11. Oktober aufgrund der Änderung der Coronavirus-Testverordnung viele Tests kostenpflichtig wurden, brach das Testaufkommen und damit auch das Testangebot ein. Mit der Wiedereinführung der kostenlosen Bürgertests und gleichzeitig verpflichtenden Tests in vielen Lebensbereichen stieg der Bedarf massiv an. Dieser Bedarf sei nur gemeinschaftlich zu decken. „Wir rufen daher alle auf, die sich an Testungen beteiligen wollen, sich bei der Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landratsamt zu melden“, wirbt Landrat Söllner um Unterstützung. Kontakt: schnelltestangebot@landkreis-kulmbach.de red