Beschlossen hat der Rat nichts, doch das Thema wird ihn weiter beschäftigen. Den Grund dafür nannte Bürgermeister Müller: „Wir sollen eine prüffähige Sanierungsplanung vorlegen und anschließend ausführen. Ansonsten drohen Sanktionen.“
Aus dem AWV-Schreiben
Zitat
„Nachdem der Betreiber der Kläranlage nicht der Betreiber der Ortskanalisationen (einschließlich Sonderbauwerke) ist, hat dieser im Rahmen seiner (Satzungs-)Hoheit sicherzustellen dass die Forderungen zur Erfassung und Bewertung der Kanalisation bzw. etwaige spätere Forderungen zur Fremdwassersanierung auf die Betreiber der Kanalnetze übergehen und fristgerecht erfüllt werden. Dem Betreiber der Kläranlage bleibt freigestellt, die Zuständigkeit über die Ortskanalisationen (einschließlich Sonderbauwerke) zu übernehmen. Die Festlegung der Vorlagefrist für eine prüffähige Sanierungsplanung bis 30.06.2025 bekräftigt den in den Anschreiben vom 22.02.2021, z. T. 16.09.2021 und 28.10.2022 bereits kommunizierten und dringenden Handlungs- bedarf.“