Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt das sogenannte T-Register, das die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln mit diesen drei Wirkstoffen überwacht. Die Substanzen werden für die Behandlung des Multiplen Myeloms, einer schweren Krebserkrankung der Blutzellen und des Knochenmarks, verwendet.
Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid drei Wirkstoffe zählen zu den oralen Tumortherapeutika („ZytOralia“) und Immunmodulatoren („IMiDs“). Sie gelten als risikoreich und überwachungsbedürftig und werden für verschiedene Indikationen auch außerhalb ihrer Zulassungen eingesetzt.
Grünes Rezept
Das grüne Rezept ist eine Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament. Es wird ausgestellt, wenn der Arzt ein apothekenpflichtiges, aber freiverkäufliches Medikament empfiehlt, das sich der Patient auch auf eigene Faust kaufen könnte. Das grüne Papier ist unbegrenzt gültig, die Kasse kommt für das Mittel nicht auf.
Gelbes Rezept
Das gelbe Rezept ist für Betäubungsmittel (BtM) gedacht – beispielsweise stark wirksame Schmerzmittel wie Opiate. Betäubungsmittel dürfen nur auf dafür vorgesehenen amtlichen Formblättern (sogenannte BtM-Rezepte und BtM-Anforderungsscheine) von einem Arzt verschrieben werden.
BtM-Rezeptformulare werden personenbezogen für einen Arzt und bei einer ambulanten Behandlung patientenbezogen von der Bundesopiumstelle (BfArM) ausgegeben.
Betäubungsmittel dürfen auf eine Verschreibung nur dann durch eine Apotheke abgegeben werden, wenn diese nicht mehr als sieben zuvor Tagen ausgefertigt wurde. Der Tag der Ausstellung zählt nicht mit. Den Großteil der Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Entlass-Rezept
Auch Entlass-Rezepte aus dem Krankenhaus sind rosa. Auf diesen Formularen ist der Hinweis „Entlassmanagement“ aufgedruckt. Sie sind drei Werktage inklusive dem Ausstellungsdatum gültig. Ein Entlass-Rezept gibt es zum Beispiel für Medikamente.
Blaues Rezept (Privatpatienten)
Das blaue Rezept erhalten Privatpatienten. Das Rezeptblatt ist pauschal drei Monate gültig - außer, es wird eine konkrete Gültigkeitsdauer genannt.
Bezahlen muss der Privatversicherte das Medikament erstmal komplett selbst. Anschließend können sie das in der Apotheke abgestempelte Rezept bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
Blaues Rezept (Kassenpatient)
Erhält ein Kassenpatient ein blaues Rezept, muss er wie ein Privatpatient den vollen Preis für das Medikament, die Medizinprodukte oder andere Hilfsmittel selbst tragen. Es handelt es sich beim blauen Rezept um ein verschreibungspflichtiges Mittel, das nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gehört.
E-Rezept
E-Rezept steht für elektronisches Rezept. Dahinter verbirgt sich ein digitaler Rezeptcode, über den Kassenpatienten in Apotheken ihr verschreibungspflichtiges Medikament bekommen. Der Rezeptcode wird von der Arztpraxis in die E-Rezept-App der Gematik GmbH, der Nationalen Agentur für digitale Medizin, übermittelt und kann dann in der Apotheke auf dem Smartphone vorgezeigt werden.
Gesetzlich Versicherte können das E-Rezept in Apotheken mit ihrer Versichertenkarte ab 1. Juli 2023 abrufen. Bis Ende Juli sollen voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken an das System angeschlossen sein.
Ziel des E-Rezepts ist es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke zu vereinfachen. Zudem soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer werden.
Das E-Rezept kann verschieden genutzt werden. So könnten Patienten selbst entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwalten und digital an eine Apotheke senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung des E-Rezepts nötigen Zugangsdaten als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden sollen.
Überweisung
Hausärzte stellen eine Diagnose und überweisen den Patienten an einen Facharzt. Der Hausarzt übernimmt damit eine Vermittlerrolle und koordiniert die medizinische Versorgung. Der Überweisungsschein sorgt für die Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt. Die gestellte Diagnose sowie verschiedene Befunde und verschriebene Medikamente vermitteln den Facharzt die nötigen Informationen zu weiteren Behandlungsoptionen.
Eine Überweisung wird jeweils für das laufende Quartal ausgestellt und ist bis zum Ende des Quartals gültig. Sie kann im Folgequartal weiterverwendet werden, wenn eine Behandlung bei einem Facharzt etwa aus Termingründen im Quartal nicht möglich ist. Der Überweisungsschein gilt weiterhin und muss vom Arzt nicht neu ausgestellt werden.