Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Lübeck in einem Fall aus dem Sommer 2022. Damals hatte eine Streife des Ordnungsamtes einen Mann dabei erwischt, wie er im Schutze der Dunkelheit in die Ostsee urinierte – am Spülsaum des Meeres und mit dem Rücken zum Strand.