"Die Inflationsausgleichsprämien haben geholfen, den Inflationsschock für die Beschäftigten etwas abzufedern", sagte Lübker. "Auch wenn die Inflationsraten langsam zurückgehen, so bleiben die Lebenshaltungskosten unverändert hoch." Lübker plädierte daher dafür, die Einmalzahlungen in den laufenden Tarifrunden in das reguläre Entgelt zu überführen, falls dies noch nicht vereinbart sei.
Höchste Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst
Bei den Tarifbeschäftigten, die die Prämie bekommen, gibt es deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Branchen. Die niedrigste Sonderzahlung gab es demnach im Baugewerbe mit durchschnittlich 1104 Euro sowie in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei mit 1689 Euro. Am meisten erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (3000 Euro), Erziehung und Unterricht (2999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2987 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2943 Euro).
Anteilig am stärksten profitieren die Beschäftigten in der Industrie und im Bereich Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung von der Sonderzahlung. Dort haben 96,1 beziehungsweise 96 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Im Gastgewerbe (6,3 Prozent) oder im Handel (24,4 Prozent) sind es deutlich weniger.
Die Prämien können je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen und noch bis Jahresende ausgezahlt werden kann. Die Tarifpartner können also noch Sonderzahlungen vereinbaren. Die Zahlen der Statistiker sind daher vorläufig.