Bei der Unfallaufnahme roch der Mann nach Alkohol. Einen Test verweigerte er. Er gab an, er sei nur Beifahrer gewesen und der Fahrzeugführer hätte das Weite gesucht. Einen Führerschein besitzt er nicht. Da er abstreitet, gefahren zu sein, wurde durch die Staatsanwaltschaft zur Erstellung eines Gutachtens die Sicherstellung des Fahrzeugs sowie der Bekleidung angeordnet. Darüber hinaus musste sich der Mann einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen mehrerer Delikte und darüber hinaus bei einer Verurteilung die Übernahme aller Kosten, die insbesondere wegen des Gutachtens sehr hoch ausfallen dürften. Durch den Unfall wurde niemand verletzt. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf etwa 14 500 Euro.