Beschwerden nehmen wir ernst. Ein Beispiel: Ein Leser bringt Kritik an einem Artikel über einen Sportler vor, der in einem der zehn Lokalteile der Frankenpost veröffentlicht worden ist. "Diese Ausgabe ist ein klassisches Beispiel dafür, wie weit auch in Ihrem Haus Anspruch und Wirklichkeit in der täglichen Zeitungsmache auseinanderklaffen", schimpft der Mann. Und er argumentiert: "Während Sie als Leseranwältin deutlich machen, dass eine Gefälligkeitsberichterstattung generell nicht in Frage kommt", laufe ein Artikel über einen Sportsmann dem völlig zuwider. Der kritische Leser sagt: Ihm als Leser werde suggeriert, dass der Sportler an einem Wettbewerb teilgenommen habe. Er wisse aber genau, dass der Mann gar nicht am Start gewesen sei. Ein Blick in die Startliste hätte der Redaktion genügt, um das selbst festzustellen.
Auf ein Wort Auf ein Wort
Redaktion 04.07.2012 - 00:00 Uhr