Die Vorgaben bezüglich der Maskenpflicht, die Personenobergrenzen und das Verbot, bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen Alkohol zu verkaufen, auszuschenken und zu konsumieren, finden keine Anwendung. Kinder unter zwölf Jahren erhalten Zugang, ohne über einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis verfügen zu müssen.
Im Rahmen des freiwilligen „2 G“ erhalten zusätzlich auch Personen Zutritt, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn diese Personen einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen können.
3 G plus-Modell:
Der Zugang zu einer Einrichtung oder Veranstaltung ist lediglich denjenigen Personen gestattet, die geimpft oder genesen sind oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen können. Es gilt daher auf Basis der aktuell geltenden 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Folgendes:
Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres und darüber hinaus auch Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, können Zugang erhalten, ohne dass sie über einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis verfügen müssen.
Die Vorgaben bezüglich der Maskenpflicht, die Personenobergrenzen und das Verbot, bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen Alkohol zu verkaufen, auszuschenken und zu konsumieren, finden keine Anwendung.
Was Veranstalter oder Gastronomen ebenfalls wissen sollten, schreibt das Landratsamt noch:
Es ist nicht möglich, je nach Veranstaltung zwischen 2 G und 3 G plus zu wechseln. red