Nicht eindeutig geklärt werden konnte bei der Verhandlung, ob der Angeklagte seine Partnerin zusätzlich gewürgt hatte. Das hatte die Frau bei einer ersten Vernehmung angegeben und auch Fotos zeigten eine Rötung des Halses.
Einige Zeit dauerte die Verlesung von neun Vorstrafen des Mannes. Meist war übermäßiger Alkoholgenuss dabei die Ursache für tätliche Auseinandersetzungen, aber auch Widerstand gegen die Polizei.
Neun Monate auf Bewährung
Der Staatsanwalt plädierte deshalb auf eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Die Gefängnisstrafe könne noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von neun Monaten. Die Haft könne man ein letztes Mal zur Bewährung aussetzen. Der Angeklagte muss neben den Kosten des Verfahrens noch 1500 Euro an die Feuerwehr bezahlen.