Aus dem Gerichtssaal Tätlichkeit nach Beziehungsstreit

Herbert Scharf
  Foto: picture alliance/dpa/Nh

In einer Wohnung geraten ein Mann und eine Frau aneinander. Auch die Polizisten kommen nicht ungeschoren davon.

 
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Da muss es hoch hergegangen sein in einem Mehrfamilienhaus im Landkreis Wunsiedel. Alkohol ist reichlich geflossen an jenem Tag, dem 18. Februar dieses Jahres. Davon zeugen die Blutproben eines Paares, das sich in der Wohnung befand. 1,5 Promille waren es bei dem Mann, 2,3 Promille sogar bei der Frau.

Während der Alkohol bei vielen Menschen Müdigkeit und Gleichgültigkeit auslöst, war das an jenem Abend in dieser Wohnung ganz anders. Das Paar geriet in Streit. Warum, das konnte bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Wunsiedel nicht geklärt werden. Aber es war wohl auch eine Folge der Alkoholisierung. Kein Wunder, dass sich beide bei der Verhandlung an Vieles nicht mehr erinnern konnten. Fest steht zumindest, dass der Mann nach einem Wortgefecht die Frau an den Haaren griff und ihren Kopf an die Wand stieß. Mit dem Ergebnis, dass sie bewusstlos zu Boden ging und unter dem Küchentisch liegen blieb.

Tochter ruft Polizei

Bereits bei dem lautstarken Streit hatte die erwachsene Tochter des Paares sich nicht mehr zu helfen gewusst: Sie rief die Polizei. Denn nach dem Angriff auf seine Partnerin trat der Mann eine Tür ein, griff nach seiner siebenjährigen Tochter und zog sich mit ihr in das Schlafzimmer zurück. Eine Streife der Marktredwitzer Polizei klingelte und klopfte kurz darauf an der Wohnungstür. Aber niemand machte auf. Vor der Tür stand die erwachsene Tochter und empfing die Beamten. Als in der Wohnung niemand reagierte, brachen die Polizeibeamten die Tür auf und stürmten in den Flur.

Aus dem Schlafzimmer kam ihnen der Mann entgegen. Nach übereinstimmenden Aussagen der beiden Polizeibeamten vor Gericht stürmte er ihnen mit erhobenen Fäusten entgegen und wollte zuschlagen. Nachdem die Beamten die ersten Schläge abgewehrt hatten, setzten sie Pfefferspray ein, um den Mann zur Raison zu bringen. Das gelang ihnen schließlich. Der Angeklagte wurde mit Handschellen gefesselt. Getrennt kam das Paar zur Blutentnahme ins Klinikum. Der Zwist brachte dem Mann eine stattliche Anklage ein. Tätlichen Angriff auf Polizeibeamte, schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung warf ihm der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift vor.

Alkohol und Medikamente

Das sei zum größten Teil nicht richtig, ließ der Angeklagte seinen Verteidiger erwidern. Eigentlich habe er die Frau nur ins Bett bringen wollen. Denn diese habe vor dem Alkohol auch noch Medikamente genommen, was ihr nicht bekommen sei. Deshalb sei es schon vorher öfter zu Streitereien gekommen. Dazu habe sich die Sachlage inzwischen geändert. Zum einen habe er sich von der Frau getrennt, sei aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und habe sich eine Wohnung in einer Nachbarstadt gesucht. Und zum anderen sei er in therapeutischer Behandlung wegen seiner Alkoholsucht.

Nicht eindeutig geklärt werden konnte bei der Verhandlung, ob der Angeklagte seine Partnerin zusätzlich gewürgt hatte. Das hatte die Frau bei einer ersten Vernehmung angegeben und auch Fotos zeigten eine Rötung des Halses.

Einige Zeit dauerte die Verlesung von neun Vorstrafen des Mannes. Meist war übermäßiger Alkoholgenuss dabei die Ursache für tätliche Auseinandersetzungen, aber auch Widerstand gegen die Polizei.

Neun Monate auf Bewährung

Der Staatsanwalt plädierte deshalb auf eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Die Gefängnisstrafe könne noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von neun Monaten. Die Haft könne man ein letztes Mal zur Bewährung aussetzen. Der Angeklagte muss neben den Kosten des Verfahrens noch 1500 Euro an die Feuerwehr bezahlen.

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