Das teilt das Hofer Landratsamt mit. Gemäß der Allgemeinverfügung vom 3. April müssen sich Pflegeheimbewohner, die zuletzt in einer Klinik waren und nun entlassen werden können, zwei Wochen getrennt von den sonstigen Bewohnern ihres Stammheimes aufhalten. Voraussetzung für die Aufnahme in Bad Steben ist darüber hinaus, dass das Stammheim nicht genug Platz hat, um betroffene Bewohner getrennt unterzubringen. Wegen der aktuellen Situation betreut die "Klinik am Park" momentan keine Reha-Patienten. "Mit der Übergangs-Pflegeeinrichtung tragen wir der Allgemeinverfügung Rechnung und gewährleisten eine größtmögliche Sicherheit. Dennoch hoffen wir, dass der Bedarf nur für kurze Zeit gegeben sein wird", sagen der Hofer Landrat Oliver Bär und Hofs Oberbürgermeister Harald Fichtner. Neun Pflegeheimbewohner sind unterdessen bereits in der Bad Stebenener Rehaklinik untergekommen. red