Wie berichtet, hatte das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde Horn dazu aufgefordert, den bereits vergebenen Auftrag nachträglich absegnen zu lassen. Ein in Bad Steben ansässiger Immobilienmakler hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Rathauschef angestrengt, unter anderem weil dieser den Auftrag eigenmächtig vergeben hatte, ohne den Gemeinderat einzubeziehen. Nach Auffassung der Rechtsaufsicht hätte er das jedoch müssen: Bei Verkauf aller 19 Grundstücke des etwa 12 000 Quadratmeter großen Baugebiets innerhalb der Vertragsdauer von zwölf Monaten hätte die Gemeinde an den beauftragten Makler 17 100 Euro Provision zahlen müssen. Der in der Geschäftsordnung des Gemeinderats festgeschriebene Verfügungsrahmen des Bürgermeisters beträgt jedoch nur 15 000 Euro. Horn begründete seine Entscheidung im Gespräch mit unserer Zeitung damit, dass es unrealistisch sei, alle Grundstücke innerhalb eines Jahres zu verkaufen.