Bayreuth – Erst im laufenden Jahr hat der Gesetzgeber den Tatbestand der Nachstellung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Am Dienstag musste sich das Bayreuther Amtsgericht erstmals in einer öffentlichen Verhandlung damit befassen. Ohne greifbares Ergebnis allerdings, denn das Verfahren gegen einen 50-jährigen Mann aus Bayreuth wurde nach einer Stunde eingestellt.