Die Umstände des Ertrinkens werden in dem Strafverfahren untersucht werden. Das Mädchen könne für Außenstehende mehr oder weniger unbemerkt untergegangen sein, argumentiert der Anwalt. Selbst wenn beide Aufsichtspersonen am Beckenrand gestanden hätten, sei es nahezu ausgeschlossen, dass sie einen Unglücksfall bemerkt hätten. Das Mädchen habe eine Schwimmbrille getragen und habe so ausgesehen, als würde es "eine normale Tauchübung" machen. Bislang haben weder Reinhard S. noch Gabriele B. mit Medienvertretern gesprochen. Der Bademeister ist inzwischen Rentner und hat nach Angaben seines Rechtsanwalts mit den psychischen Folgen des Erlebten schwer zu kämpfen. Weil seine Verhandlungsfähigkeit infrage stand, wurde der Prozessauftakt immer wieder verschoben. Die Betreuerin ist weiterhin als solche beim Kinderturnen im Einsatz. Eltern hätten sie dazu ermuntert, weil sie ihr vertrauten, so Heinekamp. "Beide Angeklagte meinen, sie sind unschuldig und für den tragischen Tod nicht verantwortlich." Anwalt Heinekamp führt außerdem die Richtlinien für Aufsichtspersonen in öffentlichen Bädern an, die von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen herausgegeben werden. Aus diesen gehe hervor, dass von keiner Aufsicht eine "permanente Beobachtung" erwartet werden könne. "Wo keine Pflicht besteht, kann auch keine Pflichtverletzung vorliegen", folgert Heinekamp.