Der Kriminalhauptkommissar, der gegen ihn ermittelte, berichtete, der Angeklagte habe sein Geld in seiner Stammkneipe auf den Kopf gehauen - 500 Euro Zeche an seinem Geburtstag beispielsweise. Und der Ermittler bestätigte auch: Alle vier Jugendlichen und Heranwachsenden, die bei dem Angeklagten kauften, waren schon vorher in der Drogenszene "aktiv".
Neun Mal Handel mit nicht geringer Menge: Mindeststrafe ein Jahr. Neun Mal Abgabe an Minderjährige: Mindeststrafe zwei Jahre. Da käme eine unangemessen hohe Strafe raus, meinten alle beteiligten Juristen im Gerichtssaal. Jedoch bietet das Gesetz ein Schlupfloch - es heißt minder schwerer Fall. Alle Fälle wertete Eik Launert so und kam bei der Gesamtstrafe, die nicht summiert wird, auf drei Jahre.
Verteidiger Liebau orientierte sich an der Strafe, die der Lieferant bekommen hatte, und plädierte auf zwei Jahre und vier Monate.
Die Strafkammer unter Vorsitz von Bernhard Heim erkannte auf zweieinhalb Jahre. Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort: "So einen Scheiß mache ich nie wieder." Er akzeptierte das Urteil. Und damit erkannte er auch das an: Der Staat wird ihm 8000 Euro Profit aus den Drogengeschäften abknöpfen. Das Gericht gewährte ihm dafür einen "Nachlass" von 100 Gramm, die sich anderweitig in Rausch auflösten: Der Angeklagte, zwar nicht süchtig wie andere Drogenkriminelle, genehmigte sich doch ab und an einen Joint und gab im Umfeld seiner Stammkneipe gerne mal einen aus.