Doch nicht nur der Antrag mit den merkwürdigen Einträgen zu Geburts- und Wohnort machte die Behörden stutzig. Als die Polizei die Frau befragte, gab sie auch noch an, einmal in Kulmbach bei einem sogenannten "Gelber Schein Treffen", einem Stammtisch der Reichsbürgerszene gewesen zu sein. "Damit fing das Rädlein an zu laufen", kommentierte Richterin Angelika Schöner. Das habe dazu geführt, dass die Klägerin im Juli 2017 als "waffenrechtlich unzuverlässig" eingestuft und ihr Waffenschein eingezogen wurde.
Heute gibt die Klägerin an, es sei ihr peinlich, mit der Reichsbürgerszene in Verbindung gebracht zu werden. Ebenfalls übers Internet sei sie auf dem Stammtisch in Kulmbach aufmerksam geworden. Einmal sei sie nur dort gewesen. "Ich dachte mir, das ist ein komisches Volk hier." Vor dem Verwaltungsgericht distanzierte sich die Frau von der Szene: "Ich pflege keine Kontakte und hatte auch nie das Bedürfnis dazu." Sie sehe sich nicht als Reichsbürgerin. Das seien sehr obskure, peinliche Leute.
Das half ihr aber in ihrer Klage nicht weiter. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, zu beurteilen, wie die Frau heute oder in Zukunft über das Thema denkt. Es gehe bei der Beurteilung ausschließlich um die Frage, wie das im Jahr 2016 und 2017 zu bewerten gewesen ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe dazu eine sehr strenge Meinung. Wer nicht plausibel erklären könne, wozu er einen Staatsbürgerschafts-Ausweis braucht, könne in Hinsicht auf Waffen mit einer schlechten Prognose beurteilt werden. "Im Waffenrecht muss kein Restrisiko hingenommen werden. Waffen sind gefährlich", machte die Vorsitzende deutlich.
Die Lichtenfelserin nahm ihre Klage zurück. Eigentlich, sagte sie, brauche sie den Waffenschein nicht mehr. Für ihre Verteidigung habe sie andere Möglichkeiten gefunden.