Bayreuth – Wegen des eher seltenen Straftatbestandes der versuchten Förderung sexueller Handlungen mit Minderjährigen hat das Amtsgericht in Bayreuth einen 59-jährigen Rentner aus der Fränkischen Schweiz zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einem 16-jährigen Jugendlichen aus der Nachbarschaft 100 Euro für Sex mit einem Bekannten angeboten.