Oberpfalz - Mit Einführung vorübergehender Grenzkontrollen zum 14. Februar ist eine Einreise aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland grundsätzlich nur nach erfolgter digitaler Einreiseanmeldung sowie mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ziel der eingeführten Kontrollen ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Virus-Mutationen.