Bei einem Wildvogel Geflügelpest am Bayreuther Röhrensee bestätigt

red
Symbolbild. Foto: picture alliance / Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa | Arno Burgi

Auf dem Areal des Röhrensees in der Stadt Bayreuth ist aktuell ein Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei einem Wildvogel, einer Stockente, wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ HPAIV H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Dies teilte die Stadt Bayreuth am Dienstag mit.

 
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Bayreuth -  Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einer privaten Hühnerhaltung im Landkreis Bayreuth Ende Januar wurden bereits am 2. Februar 2021 für den gesamten Landkreis sowie das Stadtgebiet Bayreuth Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Betriebe sowie eine Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt unter dem Link https://www.bayreuth.de/stallpflicht-fuer-gefluegel/ veröffentlicht und gilt weiter fort. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um einen Eintrag in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Das Stadtgartenamt ist dieser Aufstallungspflicht sofort nach dem Bekanntwerden des Falles im Landkreis nachgekommen und hat die Vögel aus dem Bestand des Tierparks Röhrensee, soweit sie von der Geflügelpest betroffen sein können, in Innenräume oder überdachte Volieren verbracht. Die Verantwortlichen stehen mit den Veterinärbehörden in engem fachlichen Austausch.  

In Deutschland wurden bisher 625 Fälle bei Wildvögeln und 65 Fälle beim Hausgeflügel amtlich bestätigt (Stand 21. Februar 2021, 9.30 Uhr). Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die jetzigen in Deutschland vorhandenen H5N8-Viren auf den Menschen übertragen werden können.

Die Stadt Bayreuth bittet die Bürgerinnen und Bürger, einzeln verendet aufgefundene Wasservögel (Enten, Gänse) oder wenn mehrere Wildvögel an einem Fundort verendet, sind dem Veterinäramt der Stadt, Adolf-Wächter-Straße 37, Telefon 0921 1504066, veterinaeramt@stadt.bayreuth.de, während der Öffnungszeiten telefonisch, ansonsten per E-Mail unter Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebete ergeben, sind auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

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