Wer doch auf einen Link einer Smishing-Nachricht geklickt oder eine App runtergeladen hat, muss schnell handeln. Buttler rät dazu, umgehend in den Flugmodus zu wechseln, wichtige Daten zu sichern und anschließend das Smartphone auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen. Das BSI empfiehlt außerdem, das Bankkonto oder den Zahlungsdienstleister auf verdächtige Abbuchungen zu überprüfen, über den Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen sowie den Mobilfunkprovider über den Fall zu informieren.
Betroffene sollten Anzeige stellen
Zum Stellen einer Strafanzeige rät das Ministerium ebenfalls. „SMS-Pishing ist eine Betrugsstraftat und sollte grundsätzlich angezeigt werden“, bestätigt auch Polizeisprecher Allen Bühler. Dabei reiche es bereits solch eine SMS erhalten zu haben. „Schon alleine das Verschicken ist ein Betrugsversuch“, so Bühler. Die Aufklärungsquote ist in Fällen von „Smishing“ zwar gering, weil sich die Täter oft im Ausland befänden, für die Beamten seien die Anzeigen trotzdem wichtig – für Ermittlungsansätze und um Tatzusammenhänge erkennen zu können. Zu der Zahl der aktuell gemeldeten Fälle von SMS-Pishing kann die Polizei keine Auskunft geben.