Dienste mit Bezahl-Abo werbefrei
Wer ein Abo abschließt bekommt von Meta folgendes Versprechen: „Wir verwenden deine Informationen dann nicht, um dir Werbung zu zeigen.“ Wer nicht zahlt, bekommt also weiterhin auf ihn zu geschnittene Werbung angezeigt. Die Daten dafür bekommen Facebook und Instagram zum Beispiel aus dem Nutzungsverhalten ihrer Mitglieder.
Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen passiert das aber auch weiter, wenn man bezahlt. Auf ihrer Internetseite zitieren die Verbraucherschützer eine Erklärung von Meta, in der das Unternehmen schreibt: „Während das Abo läuft, werden die Nutzerinformationen nicht für Werbung genutzt.“ Das heißt der Verbraucherzentrale zufolge: „Für andere Zwecke schon.“
Was ist der Hintergrund des Abo-Modells?
Meta reagiert damit auf die seit Jahren andauernden Streitigkeiten mit europäischen Datenschutzbehörden und will den regulatorischen Anforderungen der EU gerecht werden. In diesem Zusammenhang gab es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und dem Digital Market Act (DMA).
Meta muss aufgrund von Gerichtsurteilen und Entscheidungen der europäischen Regulierer, die Erlaubnis von Usern einholen, wenn sie deren Nutzerdaten für personalisierte Werbung verwenden wollen. Zudem dürfen Daten aus verschiedenen Diensten unter dem Dach eines Konzerns nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer kombiniert werden.
Bußgeld zu Beginn des Jahres
Anfang des Jahres hatte die irische Datenschutzbehörde DPC eine Strafe in Höhe von 390 Millionen Euro gegen Meta verhängt, weil Nutzer von Facebook und Instagram gezwungen worden waren, personalisierter Werbung zuzustimmen. Mit dem Bußgeld wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen wurde Meta untersagt, die sogenannte Vertrags-Rechtsgrundlage zu nutzen, um personalisierte Werbung anhand der getrackten Nutzer-Aktivitäten auszuspielen.
In der Folge kündigte der Internet-Konzern an, dass er die Nutzer in der EU um ihre Zustimmung bitten wolle, bevor es Anbietern erlaube, zielgerichtete Werbung zu schalten.