Ex-Tennis-Star Boris Becker droht im Falle einer Abschiebung aus britischer Haft nach Deutschland keine weitere Strafe. „Für dasselbe Vergehen oder Verbrechen kann man nicht mehrfach strafrechtlich verfolgt werden“, sagte die Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen der Deutschen Presse-Agentur. „Dahinter steckt der Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“, also das Verbot der Doppelbestrafung.“ Auch die Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), betonte: „Er kommt als freier Mensch an.“