Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag beschlossen, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht.
Der bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird bis Mitte Februar verlängert.
Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag beschlossen, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht.
Maskenpflicht verschärft
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird die Maskenpflicht erneut verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Normale Alltagsmasken sind dort dann nicht mehr zugelassen. In Bayern gilt bereits seit Montag eine FFP2-Maskenpflicht.
Homeoffice soll massiv ausgeweitet werden
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause anzubieten. Zumindest dort, wo es möglich ist. Dazu soll das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erlassen. Durch mehr Homeoffice würden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert, so die Argumentation. Im Beschlusspapier werden die Beschäftigten zudem gebeten, das Angebot auch zu nutzen. Die Regelung ist bis zum 15. März befristet.
Schulen bleiben geschlossen
Schulen sollen bis Mitte Februar geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht soll ausgesetzt werden. Darauf einigten sich Bund und Länder am Dienstag. In Kitas soll genauso verfahren werden.
Restaurants und Einzelhandel
Mit dem Beschluss bleiben zum Beispiel Restaurants und Kneipen, Theater und Opernhäuser sowie weite Teile des Einzelhandels weiter geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte und Drogeriemärkte. Der Bund sagte zu, seine Überbrückungshilfe 3 zu verbessern. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden. Auch will der Bund die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.