Hof/Rehau/Oberkotzau - Seit 1957 ist es in der Bundesrepublik erlaubt, seine Stimme bei einer Bundestagswahl per Briefwahl abzugeben. Im Jahr 2017 nutzten bereits mehr als 28 Prozent aller Wähler diese Möglichkeit. Die Wahlbeteiligung lag bei 76,2 Prozent und damit ungefähr fünf Prozent höher als im Jahr 2013. Bei der kommenden Bundestagswahl könnte der Anteil der Briefwähler, aber auch der Nichtwähler, deutlich höher ausfallen, wenn man verschiedenen Expertenstimmen vertraut. So sagte der Bundeswahlleiter Georg Thiel bereits vor einigen Wochen gegenüber den Medien, dass er angesichts der andauernden Pandemie mit einem „Rekordanteil von Briefwählern“ rechnet.