Hof/Landkreis - Ab dem 15. März kommenden Jahres soll eine Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen gelten. Damit will die Bundesregierung besonders gefährdete Personengruppen wie ältere Menschen, Patienten in Kliniken oder Menschen mit Behinderungen besser gegen Corona schützen. Was bedeutet diese neue Regelung für Gesundheitsdienste und -einrichtungen in der Region?