Corona-Pandemie Hof: So verlief die erste Nacht mit Ausgangssperre

Sarah Schmidt

Seit Dienstagnacht ist in der Stadt Hof das Verlassen der eigenen Wohnung von 21 bis fünf Uhr nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Die Polizei führt seither verstärkt Kontrollen durch.

Mit dem Streifenwagen oder zu Fuß kontrollieren die Beamten im Stadtgebiet seit Dienstag die verschärften Corona-Regeln. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Hof - In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kontrollierten die Polizeibeamten in der Stadt Hof erstmals das Einhalten der nun geltenden Ausgangssperre zwischen 21 und fünf Uhr morgens. „Es gab keinerlei Vorfälle oder Auffälligkeiten, die auf die Ausgangssperre zurückzuführen sind“, sagt der Polizeihauptkommissar Matthias Münchberger, der in Hof für Ordnungs- und Schutzaufgaben zuständig ist, auf Nachfrage unserer Zeitung. In dieser Zeitspanne würden die Beamten nicht nur an bestimmten Orten, wie zum Beispiel der Altstadt und der Ludwigstraße Streife fahren, sondern verteilt im ganzen Stadtgebiet. „Bei Antreffen von Personen würden wir überprüfen, ob ein triftiger Grund vorliegt. Wenn jemand die Ausgangssperre missachtet, wäre es eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz.“

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Die Stadt Hof gab am Montagabend bekannt, welche triftigen Gründe gelten können, um die Wohnung auch in dieser Zeitspanne zu verlassen: die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme dringender medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe. Im Falle einer Polizeikontrolle seien die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.