Corona-Regeln Quarantäne wird an den Schulen zur Ausnahme

Jürgen Umlauft
Schülerinnen und Schüler in Bayern müssen nicht mehr in eine angeordnete Quarantäne. Foto: /Sebastian Kahnert/dpa

Die Kontaktermittlung wird eingestellt. Positive Kinder sollen einfach zuhause bleiben.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

München - An bayerischen Schulen wird Quarantäne nur noch in Ausnahmefällen angeordnet. Die Gesundheitsämter stellen deshalb die Kontaktpersonenermittlung im Fall positiver Tests unter Schülerinnen und Schülern ein. Das teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Möglich sei dies durch das „besonders hohe Schutzniveau“, das mit den regelmäßigen Testungen, der Maskenpflicht und den Vorgaben des Rahmenhygieneplans erreicht werde, erklärte eine Ministeriumssprecherin.

Voraussetzung ist, dass sich positiv getestete Kinder und Jugendliche unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Eine Anordnung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich. Alle negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse oder des Kurses nehmen weiter am Präsenzunterricht teil. An den folgenden fünf Tagen nach dem erkannten Positivfall wird täglich getestet. Sollte ein weiterer Infektionsfall auftreten, beginnt die Fünf-Tage-Frist neu.

Keine Sicherheitseinbußen

Wie bereits berichtet, kann die Schulleitung Distanzunterricht anordnen, wenn die Hälfte einer Klasse oder eines Kurses infiziert ist. Negativ getestete Schülerinnen und Schüler befinden sich dabei ausdrücklich nicht automatisch in Quarantäne. Je nach den individuellen Umständen kann das Gesundheitsamt jedoch alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen. In Quarantäne müssen dann nur ungeimpfte Personen, die auch keinen Genesenenstatus haben. Diese können sich nach fünf Tagen freitesten.

Sicherheitseinbußen sieht das Gesundheitsministerium mit der Neuregelung nicht verbunden. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Verzicht auf eine Kontaktpersonenermittlung und -quarantänisierung nicht zu einem explosionsartigen Anstieg von Infektionsfällen in Schulen führt“, heißt es in dem Schreiben. Sollten Eltern, die selbst oder ihre Kinder an einer Vorerkrankung leiden, dennoch Sorgen wegen einer Ansteckung haben, bestehe für betroffene Schülerinnen und Schüler eine schulrechtliche Beurlaubungsmöglichkeit.

Trotz aller Probleme und Herausforderungen durch die Pandemie ist nach den Worten von Kultusminister Michael Piazolos (Freie Wähler) die bedarfsgerechte Unterrichtsversorgung gesichert. Vor dem Bildungsausschuss des Landtags räumte er allerdings „Engpässe in bestimmten Bereichen“ ein. Zum Schuljahresbeginn hätten aber alle Lehrerstellen besetzt werden können. Bewährt habe sich auch das Modell der „Teamlehrkraft“ für coronabedingt ausfallende Lehrkräfte.

Bilder