Corona-Tests Die wichtigsten Antworten

Auch das Kulmbacher BRK bietet in seinem Zentrum am Rot-Kreuz-Platz 1 in Kulmbach weiterhin Schnelltests an. Foto: /Moritz Frankenberg/dpa

Seit die Inzidenzen steigen, sind Tests wieder stärker gefragt im Landkreis Kulmbach. Doch die neuen Regeln verunsichern viele. Was man wissen muss.

 
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Die Inzidenzen im Landkreis Kulmbach steigen immer weiter. Am Dienstag wurde erstmals nach langer Zeit wieder die Marke von 1000 überschritten.

Den Wert schätzen Experten allerdings nicht als realistisch ein. Seit PCR-Tests längst nicht mehr von allen gemacht werden, die zuvor bei einem Schnell- oder Selbsttest positive Ergebnisse bekommen haben, gibt es eine relativ hohe Dunkelziffer. Nur PCR-Testergebnisse fließen in die offizielle Statistik ein.

Angesichts der hohen Fallzahlen hat Landrat Klaus Peter Söllner einmal mehr zur Vorsicht gemahnt: „Diese Entwicklung gibt durchaus Anlass zur Sorge“, hat Söllner die aktuelle Situation bewertet.

Zahlreiche Feste werden in diesen Tagen gefeiert. Am vergangenen Wochenende waren allein Kulmbach Zausende Menschen dicht gedrängt auf dem Altstadtfest. Im Landratsamt macht sich keiner etwas vor. Die Inzidenz in diesem Sommer hat wohl noch längst nicht ihre Spitze erreicht.

Nicht auf die leichte Schulter sollen die Landkreisbewohner die Gefahr einer Infektion nehmen, warnt der Landrat. „Nicht jede verläuft glimpflich“ sagt er mit Blick auf zahlreiche schwer erkrankte Menschen und nicht zuletzt auch auf die bislang 164 Todesopfer aus der Kulmbacher Region.

Mit der Zahl der neuen registrierten Fälle wächst auch die Zahl der Fragen in der Bevölkerung. Die neuen Testregeln kennen viele noch nicht. Das Landratsamt beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Tests.

Testen bleibt wichtig:

Als ein wichtiger Aspekt dieser Vorsicht bleibt das Testen ein entscheidender Faktor in der Pandemiebekämpfung, heißt es aus dem Landratsamt. Nur über Testungen werden Infektionen erkannt und weitere Ansteckungen können vermieden werden. „In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass nahezu alle Schnelltestanbieter, auch nach dem Inkrafttreten der Neufassung der Corona-Testverordnung, ihr Angebot aufrechterhalten. An vielen Stellen gibt es die Tests. Alle Schnelltestmöglichkeiten in der Stadt Kulmbach sowie im Kulmbacher Land sind auf der Homepage des Landkreises unter landkreis-kulmbach.de aufgelistet.

Wer hat seit der Änderung der Corona-Testverordnung noch Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?

•Kinder unter fünf Jahren, also bis zum fünften Geburtstag

•Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester

•Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen

•Besucher und Behandelte oder Bewohner vor allem folgender Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen,ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

•Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)

•Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem Paragrafen 29 SGB IX (Leistungen zur sozialen Teilhabe) Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

•Pflegende Angehörige

•Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Wie kann man seinen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest nachweisen?

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. Hierfür ist insbesondere im Falle eines Besuchs in einer vulnerablen Einrichtung (etwa Altenheim oder Krankenhaus) oder bei pflegenden Angehörigen eine durch die zu testende Person unterschriebene Selbsterklärung ausreichend. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen. Bei Kleinkindern sind das Geburtsurkunde oder Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen.

Wer muss eine Eigenbeteiligung von drei Euro bezahlen?

•Personen, die am Tag der Testung eine Innenraumveranstaltung besuchen wollen (Konzert, Theater oder ähnliches)

•Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)

•Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

Ist ein Nachweis nötig, um den Drei-Euro-Bürgertest zu bekommen?

Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht zum Beispiel mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt beziehungsweise im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.

Wie sieht es aus bei Symptomen, ist der Test dann kostenlos und wo werden solche Personen getestet?

Symptomatische Patienten sollten zum Arzt gehen, rät das Landratsamt. Die Abrechnung für den Test erfolgt dann über die Krankenkassenkarte.

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